Es ist das größte Umtausch-Projekt in der Geschichte der deutschen Behörden: Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in das aktuelle, fälschungssichere EU-Scheckkartenformat umgetauscht werden. Wer heute noch mit einem alten Dokument unterwegs ist, sollte jetzt genau hinschauen.
Wer muss bis heute (19.01.2026) umgetauscht haben?
Nachdem in den letzten Jahren vor allem die alten „Lappen“ (Papierführerscheine) an der Reihe waren, stehen nun die ersten Scheckkarten-Führerscheine im Fokus.
Betroffen sind alle Personen, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Führerscheins unter der Ziffer 4a.
Die kommenden Fristen im Überblick (Kartenführerscheine)
Falls Sie Ihren Kartenführerschein nach 2001 erhalten haben, gelten folgende Stichtage:
- Ausstellungsjahr 2002 – 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 – 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
Wichtige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – völlig unabhängig davon, wann er ausgestellt wurde oder ob es sich um ein Papier- oder Kartendokument handelt.
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Keine Sorge: Ihre Fahrerlaubnis (also das Recht, Auto zu fahren) bleibt bestehen. Sie müssen keine neue Prüfung machen. Dennoch wird das physische Dokument mit Ablauf der Frist ungültig.
- Bußgeld: Bei einer Polizeikontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhoben werden.
- Ausland: Auf Reisen, insbesondere außerhalb der EU oder bei Mietwagenanbietern, kann ein ungültiges Dokument zu erheblichen Problemen führen.
So funktioniert der Umtausch
Der Umtausch ist eine reine Verwaltungsangelegenheit. Sie benötigen:
- Einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes.
- Ihren aktuellen Führerschein.
- Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- Die Gebühr von ca. 25 € bis 30 €.
Tipp für Nostalgiker: Sie dürfen Ihren alten Führerschein behalten! Die Behörde stanzt ihn lediglich ab oder schneidet eine Ecke ab, um ihn als ungültig zu markieren.
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